Samstag, 2. März 2013

Thüringer VGH zweifelt Begründung für das "Volksbegehren für gerechte Kommunalabgaben" an - Auch die Jenaer FDP konnte sich bezüglich der Straßenbaubeiträge vorerst nicht durchsetzen

(lsn) - Skeptisch zeigte sich am Mittwoch der Thüringer Verfassungsgerichtshof zur Zulässigkeit des geplanten "Volksbegehrens für sozial gerechte Kommunalabgaben" und verschob seine Entscheidung in den April.

In der mündlichen Beratung ließen die Verfassungsrichter aber bereits zwei Problemschwerpunkte erkennen. Zum einen fragten und prüften die Richter sehr genau und zeitaufwendig, ob der von der Bürgerallianz Thüringen vorgelegte Gesetzentwurf, welcher Inhalt des Bürgerbegehrens ist, überhaupt den formalen Anforderungen eines Gesetzes entspricht.

Unter anderem verwies der Vorsitzende Richter darauf, dass diese Anforderungen bei einem Volksbegehren wesentlich höher sein müssten als für Gesetze im Landtag und begründete dies damit, dass später die Menschen bei ihrer Unterschrift nur über "ja" oder "nein" entscheiden könnten und deshalb genau informiert sein müssten. Hierbei geht es auch darum, ob Mieter, die (sobald der Beitrag als kommunale Abgabe aus dem Thüringer KAG entfernt  wird) wahrscheinlich die Hauptlast der finanziellen Belastung tragen müssten, dies bei ihrer Unterschrift so erkennen können.

Zweiter Streitpunkt war vorgestern, welche Rolle der "Abgabenvorbehalt" spielt, wie er in der Thüringer Verfassung für Volksbegehren formuliert ist (= Artikel 82 schließt Volksbegehren unter anderem zu Kommunalabgaben aus). Hier argumentierte die Bürgerinitiative, dass ihr Gesetzentwurf "kostenneutral" sei und deshalb das Abgabenvolumen in Thüringen nicht verändere.

Auch dies könnte der Verfassungsgerichtshof anders sehen, denn bislang werden "Beiträge" erhoben (wobei dem "Beitrag" das Prinzip von Leistung für eine Gegenleistung anhaftet: d. h. Straßenbeiträge werden nur dann abverlangt, wenn eine konkrete Straße grundhaft erneuert worden ist), während die von der Bürgerallianz geforderte "Infrasturkturabgabe" vom Grunde her eine verstecke Steuer sei, bei der keinerlei Prinzip einer konkreten Gegenleistung mehr vorliegen müsse.

Der Verfassungsgerichtshof wird nun in Ruhe die einzelnen Argumente abwägen und dann am 10. April 2013 seine Entscheidung verkünden. Allerdings war dem Landtagsabgeordneten der Linkspartei, Frank Kuschel, der einer der Vertreter der Bürgerinitiative ist, die Enttäuschung über den Verlauf der Anhörung anzumerken.. In einer kurzen Erklärung vor der Presse zeigte er sich nach der Verhandlung ebenfalls skeptisch, ob das Gericht das Vorhaben billigen wird.

In Jena scheiterte die FDP vorerst im Stadtrat mit ihrer Beschlussvorlage, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Jena auszusetzen. Die hierdurch entstehende Haushaltslücke soll, so der Wunsch der FDP, "durch andersweitige Maßnahmen" (sprich: Kürzungen an anderer Stelle) gegenfinanziert werden, doch ein Konzept hierfür legten die Liberalen nicht vor. Deshalb wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den Stadtentwicklungsauschuss und den Werkausschuss des Kommunalservice Jena verwiesen.

Allerdings versäumte es die FDP, in ihrem Beschlussantrag die genaue Beitragshöhe für dieses und die nächsten Jahre zu erwähnen. Im Wirtschaftsplan des Kommunalservice Jena sind für die Lichtstadt - entgegen der Annahme der Freien Demokraten - nicht 300.000 Euro jährlich als Beitragseinnahmen eingeplant, sondern mit 1,1 Mio Euro beinahe drei Mal so viel. Auch dies wird in den nächsten Wochen aufzuklären sein.

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