Donnerstag, 31. Januar 2013

SPIEGEL.Online meldet: "Mordanklage gegen Beate Zschäpe zulässig!" - Das Münchner OLG lässt das vom Generalbundesanwalt beantragte Gerichtsverfahren gegen die "NSU"-Terroristin zu

(lsn / spiegel) - Die Jenenserin Beate Zschäpe muss sich ab dem Frühjahr wegen Mittäterschaft bei zehn Morden vor dem Münchner Oberlandesgericht verantworten: das erfuhr SPIEGEL.Online heute Nachmittag aus Justizkreisen.

Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts München wollte sich zu dem Bericht noch nicht äußern und sagte gegenüber dem Nachrichtenmagazin, es läge zwar eine Entscheidung des Gerichtes vor, die sei den Anwälten der Verteidigung allerdings noch nicht zugestellt worden. "Solange dies der Fall ist, äußern wir uns nicht dazu", sagte sie wörtlich. Ebenso wolte sich die Bundesanwaltschaft auf Anfrage von SPIEGEL.Online nicht äußern.

In einer fast 500 Seiten starken Anklageschrift wird Zschäpe die Beteiligung an den Mord- und Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" / "NSU" sowie besonders schwere Brandstiftung, Gründung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Raub vorgeworfen. Zusammen mit ihr soll der langjährige Jenaer NPD-Funktionär Ralf Wohlleben angeklagt werden, dem eine zentrale Rolle bei der Beschaffung der Mordwaffen (Foto) zugeordnet wird. Außerdem müssen sich drei weitere Helfer vor dem Münchner Gericht verantworten, wenn auch deren Anklage vor dem 6. Strafsenat zugelassen werden sollte: Holger Gerlach, Carsten Sch. und André Em*ng*r.

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