Donnerstag, 31. Januar 2013

"Kroker unschuldig!": Staatsanwaltschaft Gera stellte das Verfahren gegen die frühere Landratskandidatin wegen "Geringfügigkeit" ein

(lsn) - Der monatelange Rechtsstreit um eine Formulieurng in einem Wahlkampf-Flugblatt (= Flyer) der früheren Landratskandidatin Judith Kroker (Saale-Holzland-Kreis) hat ein Ende gefunden. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Gera stellte Anfang dieser Woche das Verfahren gegen Frau Kroker wegen "Geringfügigkeit" ein.

Was war geschehen: Die seinerzeitige Kandidation für den Job des Landrates hatte vor knapp einem Jahr ein Flugblatt an 28.000 Haushalte im  Wahlkreis verteilt (siehe Foto oben). Unter der Überschrift "Säulen meiner Politik" und dem Punkt "Transparenz in der Verwaltung" erklärte Judith Kroker: "Wie der jüngste Umweltskandal in Bad Klosterlausnitz und der Subventionsbetrug am Camburger Rathaus beweist, deckt der amtierende Landrat sogar die Betrügereien im Kreis". Eine gewagte Äußerung, die zu einer Strafanzeige des Landrates gegen Kroker wegen "Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens" führte.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seien die Beeinträchtigungen der Persons von Landrat Heller durch das Flugblatt gem. § 153 Abs. 1 StPO als nur "geringfügig" anzusehen. Anja Schneider, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte nun: "Mit der aktuellen Entscheidung sind alle Ermittlungen gegen Frau Kroker endgültig eingestellt." Die Einstellung sei im Übrigen mit Zustimmung des Gerichtes erfolgt, wie Schneider betonte.

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