Montag, 1. Oktober 2012

"Totschlag?": Angeklagter bricht sein Schweigen, bestreitet jedoch die Tötung einer Jenaer Seniorin im Jahre 2010

(lsn) - Im Juli 2010 kam eine damals 87-jährige bettlägerige Frau in Jena zu Tode. Kurz darauf wurde Ronny H., ihr ehemaliger Sozial-und Pflegeassistent, festgenommen, dem einen Tag zuvor von dem Sozialdienst, bei dem er angestellt war, gekündigt worden war und der zum Tatzeitraum im Wohngebäude gesehen wurde. Die rechtsmedizinische Sektion der Leiche ergab, dass die Frau eines gewaltsamen Todes gestorben war.

2011 wurde der Mann vom Landgericht Gera wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - ein Urteil, dass sich überwiegend auf Indizien stützte, denn ein Geständnis gab es nicht: Ronny H. hatte während der Verhandlungen eisern geschwiegen. Dafür legte dessen Anwalt gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof / BGH Revision ein. Der BGH gab der Revision Recht und hob das Urteil im Mai 2012 auf, verwieß den Fall zurück an das Landgericht Gera.

Nun hat der inzwischen 31-jährige Mann im neu aufgerollten Prozess sein Schweigen gebrochen und vor dem Landgericht Gera heute seine Unschuld beteuert. Er vermute, so Ronny H. vor den Richtern, dass der Pflegefehler einer Kollegin der Grund für den Tod gewesen sein könnte. Außerdem bestünde, so führte er aus, die Möglichkeit, dass ein unbekannter Dritter bei der demenzkranken Frau gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-Jährigen nun auch nicht mehr Mord sondern einen Totschlag vor. Er soll, laut der Anklageschrift, über eine geöffnete Terrassentür in die Seniorenwohnung eingedrungen sein, der schlafenden Seniorin ein Papiertaschentuch tief in den Rachen gesteckt und sie anschließend gewürgt haben.

Neben dem Angeklagten hatte heute auch die von Ronny H. beschuldigte Pflegeassistentin vor Gericht auszusagen. Sie habe den 31-Jährigen in der Tatnacht aus dem Zimmer einer Bewohnerin kommen gesehen, sagte sie aus. Als sie ihn angesprochen habe, sei er über den Flur gerannt und durch die Terrassentür geflüchtet. Als die Pflegeassistentin nach eigener Aussage das Zimmer betrat, habe sie die 87-Jährige Dame leblos aufgefunden. Den Vorwurf eines Pflegefehlers wies die 42-Jährige vor dem Landgericht Gera vehement zurück. Die Pflegeassistentin schloss zudem aus, dass sich die Frau selbst das Tuch in den Hals gesteckt haben könnte.

Nach weiteren Verhandlungstagen wird ein Urteil Anfang November erwartet.

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