Freitag, 15. Juni 2012

Der BGH hat mit André E. einen weiteren Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" aus der Untersuchungshaft entlassen

(lsn) - Die Generalbundesanwaltschaft hat nochmals einen Rückschlag bei ihren Ermittlungen zur Terrorzelle "Nationalsozialitischer Untergrund" / "NSU" hinnehmen müssen. Nachdem der Bundesgerichtshof / BGH vor einiger Zeit bereits die Freilassung von Holger G., Carsten S. und Matthias D. angeornet hatte, da nach Ansicht des BGH eine Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr gerechtfertigt erschien.

Offensichtlich konnte die Bundesanwaltschft den BGH mit all seinen Verdachtsmomente gegen E. nicht überzeugen, zumindest nicht, um ihn weiter in Untersuchungshaft zu belassen. Es habe kriminaltechnisch nicht belegt werden können, dass André E. den Film erstellt habe, heißt es in dem gestren veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Auch die Argumentation, nur er habe über das notwendige Know-How zur Produktion des Films verfügt, überzeugte den Strafsenat des BGH, der im Rahmen der Haftprüfung zu entscheiden hatte, nicht.

Die erneute Freilassung ist deshalb eine Rückschlag für die Bundesanwaltschaft, da diuese vor Kurzem noch erklärt hatte, mit weiteren Feilassungen sei nun nicht mehr zu rechnen, da die Beweislage gegen Ralf Wohlleben, André E. und Beate Zschäpe so eindeutig sei, dass es dem BGH schwerfallen würde, eine Freilassung anzuordnen.

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